Wo sind Einwilligungsbanner überall notwendig?
Einige Webseiten benötigen Zustimmungen (z. B. zum Setzen oder Lesen von Cookies) nur auf bestimmten Unterseiten. In diesem Fall ist es weder notwendig noch sinnvoll, auf der Startseite oder auf jeder Seite einer komplexen Website eine Zustimmung einzuholen. Eine Einwilligung sollte nur bei Bedarf erfolgen, um das Transparenzgebot einzuhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Impressums- und Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 und 14 der DSGVO stets ungehindert zugänglich sind und nicht durch Einwilligungsbanner o.ä. blockiert werden dürfen.
Bitte beachten Sie, dass dies unsere Meinung ist und keine Rechtsberatung darstellt. Es gibt keine genauen Anweisungen dazu, wie ein Banner aussehen sollte, und es hängt von der konkreten Verarbeitung ab, ob eine Zustimmung erforderlich ist. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie rechtlichen Rat einholen.