Die vorherige Zustimmung für eine Webseite mit Cookies soll informiert, freiwillig und aktive sein. Was sind die Bedingungen hierfür?

Das TTDSG enthält keine spezifischen Vorgaben für die Einwilligung zur Verwendung von Cookies. Allerdings verweist das Gesetz hinsichtlich der Informationspflichten gegenüber dem Nutzer sowie der formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine DSGVO-Einwilligung auf § 25 Absatz 1 Satz 2 TTDSG. Damit die Einwilligung zur Verwendung von Cookies wirksam ist, müssen folgende