Wie gestalte ich einen Einwilligungsbanner für meine Webseite?

Bevor ein "Consent Banner" gestaltet wird, sollte zunächst geprüft werden, ob dies überhaupt notwendig ist. Denn die Verwendung von Cookies erfordert grundsätzlich keine Einwilligung, es sei denn, es handelt sich um Datenverarbeitungen (mit oder ohne Hilfe von Cookies), für die eine Einwilligung erforderlich ist. In diesem Fall sollten Consent-Banner verwendet werden, beispielsweise bei der Verwendung von technisch nicht notwendigen Cookies oder bei der Übermittlung von Daten an Dritte.

Sofern eine Einwilligung erforderlich ist, muss diese unmittelbar vor der erstmaligen Nutzung der zustimmungspflichtigen Funktionalität angefordert werden, zum Beispiel in Form eines Banners oder einer grafischen Schaltfläche. Bei der Gestaltung eines Einwilligungsbanners müssen folgende Anforderungen erfüllt sein (siehe auch Seite 28 ff. OH Telemedien 2021):

  • Klar und verständlich: Die Gestaltung des Banners sollte klar und verständlich sein und keine irreführenden Titel enthalten. Überschriften sollten verwendet werden, die die Tragweite der Entscheidung erläutern, wie z.B. "Übermittlung Ihrer Nutzerdaten an Dritte zur Ermittlung Ihrer Interessen".
  • Zweck der Verarbeitung: Der Zweck der Einwilligung muss klar angegeben werden, indem folgende Fragen beantwortet werden: Um welche personenbezogenen Daten handelt es sich? Was wird mit ihnen gemacht? Wer hat Zugriff auf die Daten? Werden personenbezogene Daten mit anderen Daten verknüpft? Wofür ist das?
  • Datenschutzfreundliche Voreinstellung: Die Zustimmung darf nicht voreingestellt sein - eine Opt-in-Option ist erforderlich.
  • Keine vorherige (Drittanbieter-)Verbindung: Daten dürfen erst übertragen werden, nachdem die Zustimmung des Benutzers erteilt wurde. Technisch muss sichergestellt sein, dass während der Anzeige des Consent-Banners keine anderen (Tracking-)Skripte ausgeführt und/oder unnötige Cookies im Browser abgelegt werden.
  • Keine Manipulation (Nudging): Der Nutzer darf nicht unterschwellig zur Einwilligung beeinflusst werden. Schaltflächen/Buttons dürfen nicht durch Farbe, Größe oder Position manipuliert werden, um eine bestimmte Entscheidung zu beeinflussen.
  • Leicht zugänglicher Widerspruch: Es muss bereits auf der ersten Ebene möglich sein, der Speicherung von Cookies oder dem Zugriff auf Informationen auf dem Endgerät zu widersprechen. Das Nichteinwilligen sollte so einfach sein wie das Einverständnis. Dem Nutzer muss eine einfache Möglichkeit geboten werden, der Verarbeitung seiner Daten zu widersprechen.
  • Erreichbarkeit Datenschutzerklärung / Impressum: Der Zugang zu den Impressums- und Datenschutzhinweisen darf nicht behindert oder eingeschränkt werden, ohne dass der Nutzer zugestimmt hat.
  • Freiwillige Einwilligung: Eine eindeutige Erklärung zur freiwilligen Einwilligung ist erforderlich, die auch darauf hinweist, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann (gemäß Artikel 7 Absatz 3 Satz 3 der Datenschutz-Grundverordnung). Zum Beispiel: "Die Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Nutzung dieser Website. Sie kann jederzeit durch [...] widerrufen werden".
  • Widerrufsmöglichkeit: Die Informationen zur Einwilligungserklärung müssen klar angeben, wie der Widerruf erklärt werden kann. Der Widerruf muss ebenso einfach sein wie die Einwilligungserklärung selbst (gemäß Artikel 7 Absatz 3 Satz 4 der Datenschutz-Grundverordnung).

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Jamie Larson
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