Welche Informationen sollten in den Einwilligungsbannern angegeben werden?

Laut Artikel 12 Absatz 1 der DSGVO müssen Informationen über die Verarbeitung von Nutzerdaten transparent, verständlich und leicht zugänglich sein. Nur so können sie eine informierte Entscheidung darüber treffen, ob sie der Verarbeitung zustimmen oder nicht. Es ist wichtig, dass der Zweck der Verarbeitung deutlich und verständlich erklärt wird. Zum Beispiel ist die Aussage "Anzeigen von Werbung" nicht ausreichend, wenn die eigentliche Absicht darin besteht, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, um Aufzeichnungen über Ihr Verhalten, Ihre Vorlieben, Meinungen oder sexuelle Orientierung zu erstellen und zu verkaufen. Es ist auch wichtig zu wissen, wie die Daten verarbeitet werden. Der Betreiber einer Website muss die Verarbeitung seiner Partner transparent darstellen, um sicherzustellen, dass Nutzer eine fundierte Entscheidung treffen können.

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Jamie Larson
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